Antrag auf An-, Ab- und Ummeldung von Restmüll- und Papierbehältnissen

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Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular im PDF-Format ausfüllen? Hier können Sie den Antrag herunterladen.

WICHTIGE HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES ANTRAGSFORMULARS

 


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

ab sofort können Sie mit diesem Formular Änderungswünsche bei der Mülltonne anmelden. Für die An-, Um- und Abmeldung der Mülltonne sind im Landkreis Altötting die Städte und Gemeinden zuständig.


Ihre Finanzadresse (Personenkontonummer) finden Sie auf Ihrem letzten Abfallgebührenbescheid. Die Angabe der Finanzadresse (Personenkontonummer) erleichtert dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Bearbeitung Ihres Antrages.


Bitte tragen Sie als Grundstückseigentümer Ihre vollständige Adresse ein. Geben Sie auch den Vornamen an. Hausverwaltungen sind mit der offiziellen und vollständigen Firmenbezeichnung anzugeben.

Um eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrages sicherzustellen, sollten Sie insbesondere für eventuelle Rückfragen eine Telefonnummer eintragen, unter der Sie zu den üblichen Geschäftszeiten zu erreichen sind. Sofern Sie ein Telefax und eine E-mail-Adresse besitzen, können Sie diese hier ergänzen.


Ihre Wohnadresse kann sich von der Objektadresse unterscheiden. Tragen Sie deshalb hier die vollständige Anschrift des Objektes ein, für welches eine Änderung gewünscht wird.


Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises müssen für jede auf einem Grundstück gemeldete Person mindestens 13 Liter Restmüllbehältervolumen vorgehalten werden. Danach muss für bis zu 4 Personen mindestens eine 60 l - Restmülltonne, für bis zu 6 Personen mindestens eine 80 l - Restmülltonne und für bis zu 9 Personen mindestens eine 120 l - Restmülltonne angemeldet werden. Nebenwohnsitze werden wie Hauptwohnsitze behandelt. Kinder werden Erwachsenen gleichgestellt. Änderungen bei der Personenzahl oder eine Gewerbeneuanmeldung müssen den zuständigen Mitarbeitern der Stadt- und Gemeindeverwaltungen vom Antragsteller mitgeteilt werden.


In der Restmüllgebühr enthalten ist die Nutzung einer Altpapiertonne. Für die Altpapierentsorgung stehen Ihnen zwei Behältergrößen zur Verfügung, 240 l - und 1.100 l - Behälter. Sollten Sie zusätzliche Altpapierbehälter benötigen, sprechen Sie bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Ihrer Gemeinde.


Wie bisher können unmittelbar benachbarte Anwesen gemeinsam eine 120 l - Restmülltonne nutzen, wenn auf beiden Grundstücken nicht mehr als insgesamt 9 Personen gemeldet sind. Die gemeinsame Nutzung der Nachbarschaftstonne ist nur für Privathaushalte möglich. Der Antragsteller verpflichtet sich zugleich zur Bezahlung der Gesamtgebühr. Für die Anmeldung von Nachbarschaftstonnen muss jeweils die vollständige Anschrift mit Unterschrift der beiden Antragsteller im Antrag enthalten sein.


Gewerbetreibende müssen ebenfalls an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Im gewerblichen Bereich entscheidet das tatsächliche Restmüllaufkommen über die Restmüllbehältergröße; je Gewerbebetrieb muss aber zumindest die kleinstmögliche zugelassene Restmülltonne angemeldet werden.


Wenn Privathaushalte die Mülltonne gemeinsam mit Gewerbetreibenden nutzten möchten, kann diese gemeinsame Nutzung mit diesem Antrag angemeldet werden. Je Gewerbeeinheit müssen mindestens 60 lzusätzlich je gemeldeter Person mindestens 13 Liter Restmüllbehältervolumen vorgehalten werden; die kleinstmöglichste Behältergröße ist nach der Abfallwirtschaftssatzung hier die 120 l - Restmülltonne. Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie als Grundstückseigentümer zudem, dass das angemeldete Restmüllbehältervolumen vor Ort ausreichend bemessen ist, um sämtliche am Grundstück anfallenden Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.

Daten des Grundstückseigentümers / Hausverwaltung
Daten des Grundstückseigentümers / Vetretungsberechtige Person
Angaben zum betroffenen Grundstück

Wichtige Hinweise:

  • Bitte nehmen Sie beim Umzug Ihr Müllgefäß nicht vom alten Wohnort zur neuen Wohnung mit!
  • Für die gemeinsame Nutzung von Müll- oder Wertstoffbehältern wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Verwaltung
  • Dieser Antrag ist zwingend vom Grundstückseigentümer zu stellen
  • Die Papiertonne kann maximal mit der doppelten Größe der Restmülltonne angemeldet werden
  • Die 1.100 l Restmülltonne muss selber erworben werden

Die Auslieferung bzw. Rückholung der Abfallgefäße wird beantragt ab

Standort

Aufgrund der gültigen Abfallwirtschaftssatzung - AWS - des Landkreises Altötting ist der Grundstückseigentümer der Gebührenpflichtige für die Abfallentsorgungsgebühren (§ 2 GS-AWS).

 

Eine Abbuchung von Konten der Mieter / Pächter ist somit nicht möglich.

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige/Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger (), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger von meinem/unserem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

 

Wichtige Hinweise:

Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Wichtiger Stichtag:

Die Auslieferung oder Abholung erfolgt ohne weitere Benachrichtigung immer zum Monatswechsel, im Zeitraum vom 25. des jeweiligen Vormonats (bzw. dem nächsten Werktag) bis zum 10. Tag des Folgemonats.

 

Eine genauere Angabe des Termins ist leider nicht möglich. Während dieses Zeitraums müssen die Gefäße, die abgeholt werden sollen, an der Grundstücksgrenze bereit gestellt werden. Alle Anträge auf Auslieferung oder Abholung von Gefäßen, die bis zum 20. eines Monats in Ihrer Kommune eingehen, können noch bei der Gefäßauslieferung bzw. -abholung zum nächsten Monatswechsel berücksichtigt werden.

Nach der Zusammenfassung können Sie das Formular absenden.

Mit dem Button 'Speichern' erhalten Sie einen Link, mit welchem Sie das Formular zu einem späteren Zeitpunkt erneut öffnen und fertig bearbeiten können.


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Wartungsmodus

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Formular befindet sich aktuell in Wartung. Voraussichtlich dauert diese noch bis Montag, den 14.10.2024. Sobald das Formular wieder in Betrieb ist, erscheint diese Meldung nicht mehr.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.