WICHTIGE HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES ANTRAGSFORMULARS
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort können Sie mit diesem Formular Änderungswünsche bei der Mülltonne anmelden. Für die An-, Um- und Abmeldung der Mülltonne sind im Landkreis Altötting die Städte und Gemeinden zuständig.
Ihre Finanzadresse (Personenkontonummer) finden Sie auf Ihrem letzten Abfallgebührenbescheid. Die Angabe der Finanzadresse (Personenkontonummer) erleichtert dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Bearbeitung Ihres Antrages.
Bitte tragen Sie als Grundstückseigentümer Ihre vollständige Adresse ein. Geben Sie auch den Vornamen an. Hausverwaltungen sind mit der offiziellen und vollständigen Firmenbezeichnung anzugeben.
Um eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrages sicherzustellen, sollten Sie insbesondere für eventuelle Rückfragen eine Telefonnummer eintragen, unter der Sie zu den üblichen Geschäftszeiten zu erreichen sind. Sofern Sie ein Telefax und eine E-mail-Adresse besitzen, können Sie diese hier ergänzen.
Ihre Wohnadresse kann sich von der Objektadresse unterscheiden. Tragen Sie deshalb hier die vollständige Anschrift des Objektes ein, für welches eine Änderung gewünscht wird.
Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises müssen für jede auf einem Grundstück gemeldete Person mindestens 13 Liter Restmüllbehältervolumen vorgehalten werden. Danach muss für bis zu 4 Personen mindestens eine 60 l - Restmülltonne, für bis zu 6 Personen mindestens eine 80 l - Restmülltonne und für bis zu 9 Personen mindestens eine 120 l - Restmülltonne angemeldet werden. Nebenwohnsitze werden wie Hauptwohnsitze behandelt. Kinder werden Erwachsenen gleichgestellt. Änderungen bei der Personenzahl oder eine Gewerbeneuanmeldung müssen den zuständigen Mitarbeitern der Stadt- und Gemeindeverwaltungen vom Antragsteller mitgeteilt werden.
In der Restmüllgebühr enthalten ist die Nutzung einer Altpapiertonne. Für die Altpapierentsorgung stehen Ihnen zwei Behältergrößen zur Verfügung, 240 l - und 1.100 l - Behälter. Sollten Sie zusätzliche Altpapierbehälter benötigen, sprechen Sie bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Ihrer Gemeinde.
Wie bisher können unmittelbar benachbarte Anwesen gemeinsam eine 120 l - Restmülltonne nutzen, wenn auf beiden Grundstücken nicht mehr als insgesamt 9 Personen gemeldet sind. Die gemeinsame Nutzung der Nachbarschaftstonne ist nur für Privathaushalte möglich. Der Antragsteller verpflichtet sich zugleich zur Bezahlung der Gesamtgebühr. Für die Anmeldung von Nachbarschaftstonnen muss jeweils die vollständige Anschrift mit Unterschrift der beiden Antragsteller im Antrag enthalten sein.
Gewerbetreibende müssen ebenfalls an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Im gewerblichen Bereich entscheidet das tatsächliche Restmüllaufkommen über die Restmüllbehältergröße; je Gewerbebetrieb muss aber zumindest die kleinstmögliche zugelassene Restmülltonne angemeldet werden.
Wenn Privathaushalte die Mülltonne gemeinsam mit Gewerbetreibenden nutzten möchten, kann diese gemeinsame Nutzung mit diesem Antrag angemeldet werden. Je Gewerbeeinheit müssen mindestens 60 l, zusätzlich je gemeldeter Person mindestens 13 Liter Restmüllbehältervolumen vorgehalten werden; die kleinstmöglichste Behältergröße ist nach der Abfallwirtschaftssatzung hier die 120 l - Restmülltonne. Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie als Grundstückseigentümer zudem, dass das angemeldete Restmüllbehältervolumen vor Ort ausreichend bemessen ist, um sämtliche am Grundstück anfallenden Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.