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Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

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Hinweise

Erläuterungen zum Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Um an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen zu können, benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV).

 

Voraussetzungen:

 

- Mindestalter 18 Jahre

- Körperliche Eignung

- Zuverlässigkeit

 

Weiteres Verfahren:

Mit dem Fachkundenachweis können Sie dann eine Erlaubnis nach "§ 27 Sprengstoffgesetz" (Sprengstofferlaubnis) beantragen.

 

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist über die jeweilige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt Altötting zu beantragen.

 

Gebühr: 70,00 EUR

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