Mo. bis Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen

Hinweis

 

In einen Parkausweis können höchstens drei Fahrzeuge eingetragen werden. Der Parkausweis kann höchstens für eine Dauer von drei Jahren ausgestellt werden. Er wird stets widerruflich erteilt.

Der Parkausweis ist bei der Inanspruchnahme der Parkerleichterungen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Während des Parkens ist der Parkausweis stets gut lesbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

 

Notwendige Unterlagen für Handwerksbetriebe:

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags mindestens folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Handwerkskarte
  • Nachweis über die Anzeige bei der Handwerkskammer
  • weitere Nachweise

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular im PDF-Format ausfüllen? Hier können Sie den Antrag herunterladen.

Organisationsbezogene Daten
Name und Anschrift des Antragstellers
Antrag

Es wird Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen gestellt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur im Landkreis Altötting und kann  maximal mit einer Geltungsdauer von 3 Jahren ausgestellt werden.

Kraftfahrzeug(e)
Handwerker

Das (die) Kraftfahrzeug(e) wird (werden) als Handwerkszeug(e) eingesetzt.

Handelsvertreter

Das (die) Kraftfahrzeug(e) wird (werden) als Handelsvertreterfahrzeug(e) eingesetzt. Die Handelsvertretung ist eingetragen/angezeigt als

Soziale Dienste

Das (die) Kraftfahrzeug(e) wird (werden) im sozialen Dienst zur fortlaufenden Betreuung einer größeren Zahl hilfs- und pfelegebedürftiger Menschen eingesetzt. Der soziale Dienst ist eingetragen/angezeigt als

Das (die) Kraftfahrzeug(e) ist (sind) für die Ausübung der Tätigkeit nahe am Einsatzort unbedingt erforderlich, weil

Nachweise

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Nachweise bei:

  • Handwerkskarte
  • Nachweis über die Anzeige bei der Handwerkskammer
  • weitere Nachweise

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag entsprechende Nachweise bei.


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