Mo. bis Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayWG für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen:

Für den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis werden folgende Anlagen benötigt, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Übersichtsplan Maßstab 1:25.000 bzw. 1:5.000
  • Lageplan Maßstab 1:1.000 (Standort der Kleinkläranlage und die Einleitungsstelle sind einzuzeichnen.)
  • Antrag nach Art. 70 BayWG: Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
  • Bei Versickerung des gereinigten Abwassers ist der Nachweis über die Sickerfähigkeit (Sickertest) des Untergrundes beizulegen.
  • Bei Anlagen ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (z.B. Pflanzenbeet, Abwasserteich, etc.) ist eine Detailplanung beizulegen.

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

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Bürgerkontodaten/Antragsteller
Art des Antrags
Anwesen/Baugrundstück
Grundstück
Weitere Angaben
Angaben zur Kleinkläranlage

Das im vorher genannten Anwesen anfallende Schmutzwasser soll in einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik gereinigt werden für:

bestehend aus

Gewässer
Einleitungsstelle auf Grundstück
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