Mo. bis Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Hinweise zur Antragstellung

Die Leistungen können für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres angefordert werden, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

 

Unter dem Begriff  "Kindertageseinrichtung" sind sowohl Kindergärten als auch alle anderen Formen der Kinderbetreuung bei Tagesmüttern oder ähnlichen Einrichtungen zu verstehen.

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind, gewährt werden.

Bitte beachten Sie:

Für jedes Kind oder Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener Antrag zu stellen.

 

Bitte fügen Sie je nach beantragter Leistung folgende Anlagen bei:

  • Aktueller Bescheid über den Bezug der Leistung nach dem Bürgergeld (Jobcenter-Bescheid) oder Bescheid über Kinderzuschlag oder Wohngeldbescheid oder Bescheid über Asylbewerberleistungen <<muss im Formular später hochgeladen werden>>
  • Schulbescheinigung (nur bei Einschulung und ab dem 15. Lebensjahr)  <<kann bei Bedarf im Formular hochgeladen werden>>
  • bei Bedarf: Anlage Lernförderung

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter 

https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Ihre Daten
Angaben zur/zum Leistungsberechtigten (Kind, Schülerin/Schüler)
Welche Grundleistungen beziehen Sie?
Welche Leistungen aus dem Bildungspaket beanspruchen Sie?

Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung

Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badezeug).

 

Berücksichtigungsfähig sind nur die Kosten, die durch die Schule oder Kindertageseinrichtung festgesetzt werden.

Klassenfahrten

Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Badezeug).

 

Berücksichtigungsfähig sind nur die Kosten, die durch die Schule im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen festgesetzt werden.

Ergänzende angemessene Lernförderung
 

Bitte fügen Sie dem Antrag die ausgefüllte "Bestätigung im Rahmen der Bewilligung von Lernförderung" bei.

 

Ohne diese Bestätigung,welche den erforderlichen Lernförderbedarf zur Erreichung der wesentlichen Lernziele nachweist, kann über Ihren Antrag nicht positiv entschieden werden.

Schulbedarf 

Für die Anschaffung von Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien erhalten Schülerinnen und Schüler eine Pauschale. Die Auszahlung erfolgt jeweils zu Beginn (ca. 100 EUR) und Mitte (ca. 50 EUR) eines Schuljahres. Die Höhe der Pauschale wird jährlich angepasst.

 

Für Empfänger von SGB II- und XII-Leistungen wird die Pauschale automatisch ausbezahlt.

 

Eine Schulbescheinigung ist zur Einschulung (Antritt der 1. Klasse) und ab Vollendung des 15. Lebensjahres vorzulegen. Sie erhalten die Schulbescheinigung im Sekretariat der jeweiligen Schule.

Schülerbeförderung

Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entstehenden Beförderungskosten, soweit diese nicht durch Zuschüsse Dritter gefördert werden.

 

Wenn Sie solche Leistungen beanspruchen wollen, ist ein Antrag bei dem hierfür zuständigen Sachgebiet 54 - Fachbereich Schülerbeförderung - hier im Landratsamt Altötting zu stellen.

Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung

Bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass der Schüler/die Schülerin regelmäßig am Angebot des gemeinschaftlichen Mittagessens teilnimmt.

 

Für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden alle Aufwendungen für ein warmes Mittagessen übernommen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.


Der monatliche Zuschuss i.H.v. maximal 15 EUR kann nach Wunsch eingesetzt werden für:
- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein)
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musik-, Gesangs- und Tanzunterricht)
- Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche)
- Die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Ferienprogramm, Pfadfinder, Theaterfreizeit)

Bitte fügen Sie einen Nachweis (z. B. die Zahlungsaufforderung, oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/Vereins über die zu erwartenden Kosten) bei.

Das Kind bzw. die/der Jugendliche, junge Erwachsene besucht:
Anlage eintägige Ausflüge
Anlage mehrtägige Klassenfahrten
Ergänzende Angaben zur Schülerbeförderung
Ergänzende Angaben zur Lernförderung
Ergänzende Angaben zum Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung
Ergänzende Angaben zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Das Kind bzw. die/der Jugendliche nimmt in folgendem Zeitraum an folgender Aktivität teil:

Anlage Schulbedarf
Ergänzende Angaben zum Schulbedarf für Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Auf der nachfolgenden Seite können Sie Ihren Antrag als PDF herunterladen. 

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