Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Antragsteller
Daten
Stand der Maßnahme und Kosten
Zusammenfassung

Der Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) setzt zwingend voraus, dass Sie auf einen entsprechenden Förderantrag hin einen Bewilligungsbescheid des BLfD erhalten haben.

Auszahlungsanträge, um die bewilligte Förderung in Anspruch zu nehmen, sind wie der Förderantrag über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.

Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter.

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Im Anschluss können Sie das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen und einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die meisten Online-Dienste der bayerischen Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.


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Kontaktdaten

Zuwendungsempfänger/-in

Daten

Daten des Bewilligungsbescheids

Adresse des Denkmals

Bankverbindung zur Überweisung des Auszahlungsbetrags

Stand der Maßnahme und Kosten

Zeitplan

Siehe Nr. 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen.

Antrag auf Auszahlung

ggf. 0,00€

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