Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Antragsteller
Ort bzw. Lage des Denkmals
Maßnahmen
Vorzeitiger Baubeginn
Gesamtkosten
Finanzierungsplan
Vorsteuerabzugsberechtigung
Hinweise

Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.

Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter.

Vor Stellung des Antrages sollte unbedingt ein Gespräch mit der/dem im BLfD für das Denkmal zuständigen Gebietsrefentin/-en geführt worden sein. Die UDB organisiert auf dafür regelmäßig Sprechtage mit dem BLfD. Wenden Sie sich an die UDB, um Besprechungsbedarf mit dem BLfD für Ihr Vorhaben anzumelden.

Folgende Unterlagen sollten Sie zum Upload bereit halten:

  • als Bevollmächtigter: Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin
  • ausgefüllter Kostenplan
  • Kostenschätzungen und/oder Kostenvoranschläge

Eine Zwischenspeicherung ist für die Dauer von 20 Tagen über den Button 'speichern' möglich.

Klicken Sie auf Bürgerkonto Login (BayernID), um sich zu authentifizieren.

Im Anschluss können Sie das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen und einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die meisten Online-Dienste der bayerischen Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.


Sie möchten das Formular im PDF-Format ausfüllen? Hier können Sie den Antrag herunterladen.

Antragsteller

Eigentümer/-in

Ort bzw. Lage des Denkmals

Bitte laden Sie ein aktuelles Foto des Objektes hoch, damit wir es besser einordnen können.

Maßnahmen

Zu Maßnahmen des üblichen Bauunterhalts kann das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege grundsätzlich keine Zuwendungen bewilligen; gefördert werden können nur die reinen denkmalpflegerischen Mehraufwendungen. 

Zu Maßnahmen des üblichen Bauunterhalts kann das BLfD grundsätzlich keine Zuschüsse bewilligen. Gefördert werden kann prinzipiell jede Bau- oder Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahme, die mit dem Denkmal zusammenhängt und den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigt.

Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn erst nach Bewilligung oder ausdrücklicher Zustimmung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zum vorzeitigen Maßnahmebeginn (können Sie im nächsten Schritt beantragen) begonnen wurden bzw. werden.

Vorzeitiger Baubeginn

Mit der Bau- bzw. Restaurierungsmaßnahme, für die Sie einen Zuschuss des BLfD beantragen, dürfen Sie erst nach Bewilligung des Zuschusses beginnen, es sei denn, dass Ihnen die sog. „Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn“ vorliegt. Bitte erteilen Sie also noch keine Aufträge, bevor das BLfD über den Antrag entschieden hat oder Ihnen die „Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn“ vorliegt. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ist hier zu beantragen, wenn Sie nur beim BLfD einen Zuschuss beantragen. Wenn Sie bei mehreren öffentlichen Stellen (Behörde, Bezirk, Landkreis, Gemeinde bzw. Stadt) einen Zuschuss beantragen, ist für die „Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn“ die öffentliche Stelle zuständig, bei der Sie den höchsten Zuschuss beantragen. Bitte beachten Sie bereits jetzt, dass eine etwaige „Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn“ keine Zusicherung des beantragten Zuschusses darstellt und aus ihr auch sonst kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann, sodass Sie das volle Finanzierungsrisiko für einen Baubeginn vor der Entscheidung über Ihren Zuschussantrag tragen. Die „Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn“ ersetzt über nicht die Baugenehmigung bzw. die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und wird durch eine solche auch nicht ersetzt.

Gesamtkosten

Bitte benutzen Sie für den Kostenplan ausschließlich die Excel-Vorlage, die Sie hier downloaden können.

Bitte legen Sie dem Antrag in jedem Fall die Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen bei, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen, und füllen Sie die beigefügte Aufgliederung entsprechend den beigefügten Kostenvoranschlägen der Firmen oder der Kostenschätzung des Architekten aus.

Text

Die Bescheinigung ist nach Abschluß der Maßnahme unter Vorlage entsprechender Rechnungsbelege gesondert beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege – Steuerstelle – zu beantragen

Für Maßnahmen, die der Erhaltung eines Gebäudes oder seiner sinnvollen Nutzung dienen und die in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt werden, räumen die §§ 7i, 10f, 10g und 11b Einkommensteuergesetz die Möglichkeit der Inanspruchnahme einkommensteuerrechtlicher Steuervorteile ein.
Bitte prüfen Sie, in welcher Höhe Ihnen hierdurch Steuervorteile zugute kommen können. Bitte beraten Sie sich gegebenenfalls mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Grundsätzlich ist vor Beginn der Maßnahme eine detaillierte Abstimmung mit dem zuständigen Gebietsreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Voraussetzung. Eine baurechtliche Genehmigung der Maßnahme durch die Baubehörde ersetzt diese Abstimmung nicht!
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.blfd. > bayern.de, > Hinweise für Denkmaleigentümer, > Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen, > Steuervergünstigungen

Finanzierungsplan

Bitte beachten Sie, dass die Summe der Gesamtkosten der Maßnahme mit der Summe im Finanzierungsplan übereinstimmen muss. Bei der Entscheidung und Bemessung von Fördermitteln werden unbare Eigenleistungen eines Zuschussempfängers als Eigenmittel anerkannt, auch wenn diese nicht direkt bezuschusst werden können. Bitte setzen Sie daher in den Finanzierungsplan in der Zeile „Davon Eigenleistung“ den Wert der Leistungen und Arbeiten ein, die von Ihnen unentgeltlich erbracht werden (z. B. eigene Mitarbeit bei der Maßnahme, Nachbarschaftshilfe, Verwendung von Baumaterial aus eigenen Beständen). Die anerkennungsfähigen Stundensätze betragen 13,00 € für Hilfsarbeiten bzw. 15,50 € für Facharbeiten durch eine entsprechende Fachkraft. Die Eigenleistungen (Hand- und Spanndienste) sind im Rahmen des Verwendungsnachweises detailliert entsprechend den anerkennungsfähigen Stundensätzen abzurechnen. Kommunale Eigenregieleistungen sind nicht anerkennungsfähig.

Eigenanteil

Der Zuwendungsempfänger muss in angemessenem Umfang Eigenmittel beisteuern.


Zuwendungen

Bitte besprechen Sie sich vorher mit der UDB und/oder dem BLfD.

Bitte beziffern Sie den beantragten Zuschuss genau, da die Beantragung beispielsweise eines „höchstmöglichen Zuschusses“ nicht genügt. Darlehen können vom BLfD nicht gewährt werden. Zuschüsse von weniger als 2.500,- € werden grundsätzlich nicht gewährt. Im Übrigen erfolgt eine Förderung nur, wenn die zuwendungsfähigen Kosten 5.000,- € übersteigen. Baumaßnahmen im kommunalen Bereich werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Kosten 25.000,- € übersteigen. Ausnahmen von Mindestkosten sind möglich, wenn die Förderung überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt.


Vorsteuerabzugsberechtigung gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz

Hinweis

 

Mit der Bau- bzw. Restaurierungsmaßnahme, für die Sie einen Zuschuss des BLfD beantragt haben, dürfen Sie erst nach Bewilligung des Zuschusses beginnen, es sein denn, dass die „Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn“ erteilt ist.

Der deutsche Staat gewährt Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern unter bestimmten Voraussetzungen Steuervergünstigungen u. a. nach §§ 7i, 10f, 11b und 10g des Einkommensteuergesetzes, um das Engagement zur Erhaltung von Denkmälern und bestimmten anderen Kulturgütern zu erleichtern. Bitte beachten Sie bei Interesse die Hinweise unter https://blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse-steuer/.


Bei Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail findet keine Verschlüsselung statt.

Bitte klicken Sie auf "senden", um das Formular an uns zu übermitteln. Dies kann einen Moment dauern, bitte schließen Sie das Fenster nicht.

Auf der nachfolgenden Seite können Sie Ihren Antrag als PDF herunterladen. 

Bitte klicken Sie auf "senden", um das Formular an uns zu übermitteln. Dies kann einen Moment dauern, bitte schließen Sie das Fenster nicht.

Auf der nachfolgenden Seite können Sie Ihren Antrag als PDF herunterladen. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail, welche als Eingangsbestätigung dient.

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter 

https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Privacy
Imprint