Mo. bis Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Antrag auf Gaststättenerlaubnis

Hinweise
Bei Verwendung der Bayern-ID ist die Rechtsform erfüllt.

Scannen/Fotografieren Sie bitte folgende Dokumente:

Ausweis/Aufenthaltstitel, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Lebensmittelrechtliche Unterweisung, Unbedenklichkeitsbescheinigung d. Finanzamtes, Bestätigung AG/Vollstreckungsbericht/Schuldnerverzeichnis, Insolvenzgericht, Auskunft Gewerbezentralregister, Miet-/Pachtvertrag, Grundriss, Lageplan, ev. Auszug Handelsregister

Voraussetzung
BayernID: Bayern-ID-Postfach und Ausweis mit PIN-Funktion, Lesegerät oder Smartphone mit NFC. Alternativ Bayern-ID mit Authega-Zertifikat.

 


Ablauf/Laufzeit
Sie erhalten das ausgefüllte Formular in Ihre BayernID. Bitte legen Sie den Ausdruck der Stadt/Gemeinde zur Stellungnahme vor und reichen diese auf postalischem Weg im LRA nach.

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Mein Unternehmenskonkto (Elster) ist der Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Organisationen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des MUK befüllt.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Antrag auf Erteilung der
Antragsteller
Juristische Person / Nichtrechtsfähiger Verein

Sitz




Angaben über den Betrieb

Betriebsstätte




Eigentümer / Verpächter des Betriebsgrundstücks


Beschäftigte

Betriebsräume
Antrag auf vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG

Nur möglich bei Fortführung bestehender Betriebe ohne Änderung der Betriebsräume oder der Betriebsart

Bitte beachten Sie Folgendes:

Erfolgt während des laufenden Antragsverfahrens eine Rücknahme Ihres Antrages auf Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis, so ist nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Kostengesetzes (KG) ein Zehntel bis drei Viertel der Gebühr zu erheben, die für die Erlaubniserteilung festgesetzt worden wäre.
Die Abrechnung erfolgt nach Verfahrensstand.