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Antrag auf Verlängerung der Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

Vergessen Sie bitte nicht, den „Bedürfnisnachweis“ dem Antrag beizufügen!

 

Erläuterungen zum Antrag nach § 27 Sprengstoffgesetz
 
Mindestalter 21 Jahre
 
Erlaubnis für:
 
  • Böller
  • Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
  • Schießen mit Vorderladerwaffen
 
Die sog. Sprengstofferlaubnis wird auf 5 Jahre befristet (Verlängerung möglich).
 
Vorzulegen sind bei der Beantragung:
 
  • Fachkundezeugnis (ist vor einem Prüfungsausschuss des Gewerbeaufsichtsamtes abzulegen)
  • Bedürfnisbescheinigung vom Verein bzw. der Gemeinde (im Original) (letzte Seite des Formulars) oder Jagdschein (Wiederlader)
  • Sprengstofferlaubnis
Gebühren:
 
Erteilung 70,00 EUR
 
Hinweis:
 
Die Verlängerung der Sprengstofferlaubnis bewirkt nur die Verlängerung der Geltungsdauer der Erlaubnis und nicht gleichzeitig die Erhöhung der eingetragenen Pulvermenge.
 
Für die Abholung ist ein Termin zu vereinbaren!

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Ihre persönlichen Daten

Beantragte Mengen (genaue Bezeichnung)

Mit dem Absenden des Antrags bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.