Mo. bis Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Antrag auf Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter 

https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

Vergessen Sie bitte nicht, den „Bedürfnisnachweis“ dem Antrag beizufügen!

 

Bei Abholung müssen der Bedürfnisnachweis im Original abgeben werden!

 

Erläuterungen zum Antrag nach § 27 Sprengstoffgesetz
 
Mindestalter 21 Jahre
 
Erlaubnis für:
 
Böller
Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
Schießen mit Vorderladerwaffen
 
Die sog. Sprengstofferlaubnis wird auf 5 Jahre befristet (Verlängerung möglich).
 
Vorzulegen sind bei der Beantragung:
 
  • Fachkundezeugnis (ist vor einem Prüfungsausschuss des Gewerbeaufsichtsamtes abzulegen)
  • Bedürfnisbescheinigung vom Verein bzw. der Gemeinde (im Original) (letzte Seite des Formulars) oder Jagdschein (Wiederlader)
Gebühren:
 
Erteilung 80,00 EUR

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular im PDF-Format ausfüllen? Hier können Sie den Antrag herunterladen.

Ihre persönlichen Daten

Wohnorte in den letzten 5 Jahren

Angaben über Art und Ort

Beantragte Mengen (genaue Bezeichnung)



Aufbewahrung

Mit dem Absenden des Antrags bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.