08671 / 502 - 171
Mo. bis Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
kommunalrecht@lra-aoe.de

Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale

Antragsteller
Verein
Beiträge
Übungsleiter
Erklärung
Zusammenfassung

Damit der Sport seine besondere Wirkung für unsere Gesellschaft entfalten kann, sind die Sport- und Schützenvereine vor Ort von zentraler Bedeutung. Deshalb fördert der Freistaat Bayern den Sportbetrieb der Sport- und Schützenvereine mit der Vereinspauschale.

Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.

Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Soweit ein Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.

Nähere Informationen zur Vereinspauschale, das Formular „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ sowie eine aktuelle Übersicht der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen finden Sie unter https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php

Es werden die nachfolgenden Unterlagen benötigt, die Sie im Rahmen dieses Antrags hochladen können:

  • Bescheid über Gemeinnützigkeit (falls dieser bei der Verwaltungsbehörde noch nicht vorliegt)
  • Übungsleiterlizenzen und Lizenzinhabererklärungen,
  • ggf. Aufstellung der Übungsleiter.

Bitte melden Sie sich über Mein Unternehmenskonto oder mit Ihrer BayernID an.

 

Im Anschluss können Sie das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen und einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Ihre Daten

Kontaktdaten

Antragstellender Verein
Angaben zum Verein, Zweck, Gemeinnützigkeit


Hinweis: Es wird ein Bescheid ausgestellt, in dem der Verein durch das zuständige Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird.
Sofern der aktuelle Bescheid hinsichtlich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der für die Gewährung der Vereinspauschale zuständigen Kreisverwaltungsbehörde noch nicht vorliegt, ist dieser dem Antrag beizufügen.

Mitgliederstruktur und Beitragsaufkommen

Ermittlung des Soll-Aufkommens nach Mindestbeiträgen:

Anzugeben sind die Mitglieder, die zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres gegenüber der zuständigen Dachorganisation (z.B. BLSV, BSSB, OSB, BVS) gemeldet sind.

Mitgliederzahl zum 01.01. des Antragsjahres

Mindestbeiträge (Soll)


Angabe des Ist-Aufkommens (Beitrags-Einnahmen)

Hinweis: Das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich so hoch sein, dass es den in den geltenden Sportförderrichtlinien festgelegten Jahresbeitragssätzen (Soll-Aufkommen) entspricht. In das Ist-Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch solche Spenden eingerechnet werden, die speziell für die Maßnahme gegeben werden, deren Förderung beantragt wird, sowie Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb die durch ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeit von Mitgliedern erzielt werden (z. B. Erlöse aus Vereinsfesten, Tombolas etc.). Spenden oder Beitragsübernahmen durch Stammvereine (z. B. bei Junioren-Förder-Gemeinschaften) können nicht in das Ist- Aufkommen eingerechnet werden.

Weitere Einnahme/Spende

Jugendanteil

Die Formel berechnet den Anteil der Mitglieder bis 26 Jahre an der Gesamtmitgliederzahl. Wenn der Anteil unter 10 % liegt, wird die Ausgabe in roter Schriftfarbe dargestellt. Andernfalls wird die Ausgabe in grüner Schriftfarbe ausgegeben. Die Formatierung als Prozentwert erfolgt an der Option "Ausgabeformat".

Der Jugendanteil ist geringer als 10 %. Dies wird voraussichtlich zu einer Ablehnung Ihres Antrags führen.

Mitgliederzahl mit Behinderung

Sofern keine Mitglieder mit Behinderung vorhanden, bitte „0“ eingeben.

Bitte tragen Sie hier nur die Zahl der Erwachsenen Mitglieder mit Behinderung ein, da diese für die 10-fach Gewichtung benötigt wird. Mitglieder mit Behinderung unter 26 Jahren erfassen Sie direkt bei
der jeweiligen Altersklasse. Die Mitglieder mit Behinderung müssen zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer entsprechenden Dachorganisation (z.B. BVS) gemeldet sein.

Hierzu zählen Mitglieder mit Behinderung, die bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit der gleichen Zweckrichtung gemeldet sind.

Angaben zu Trainern/-innen bzw. Übungsleitern/-innen

Sie haben die Möglichkeit, eine Liste mit den Angaben zum Übungsleiter und dessen Lizenz(en) hochzuladen oder die Angaben direkt in das Formular einzutragen.

Bitte achten Sie darauf, dass die Lizenz-Art und die Information zu geteilten Lizenzen angegeben sind.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags ist die Auflistung der Lizenzen zwingend erforderlich!


Welche Lizenzen hat der/die Trainer/-in bzw. Übungsleiter/-in?

Schlusserklärung

Bei Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail findet keine Verschlüsselung statt.

Bitte klicken Sie auf "senden", um das Formular an uns zu übermitteln. Dies kann einen Moment dauern, bitte schließen Sie das Fenster nicht.

Auf der nachfolgenden Seite können Sie Ihren Antrag als PDF herunterladen. 

Bitte klicken Sie auf "senden", um das Formular an uns zu übermitteln. Dies kann einen Moment dauern, bitte schließen Sie das Fenster nicht.

Auf der nachfolgenden Seite können Sie Ihren Antrag als PDF herunterladen. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail, welche als Eingangsbestätigung dient.

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Privacy
Imprint