Mo. bis Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung/ Anzeige einer Veranstaltung auf einer Verkehrsfläche

(nicht öffentlich oder öffentlich) mit Auswirkungen auf angrenzende Kreis-, Staats- und Bundesstraßen

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

  • Streckenskizze
  • Lageplan des Veranstaltungsortes
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen, ggf. Absicherungs- und Umleitungsplan
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft

Die Erklärung der Stadt/ Gemeinde/ Markt zur Ausführung der verkehrsrechtlichen Anordnung und/oder Stellungsname zur Veranstaltung wird im Nachgang eingeholt.

Hinweis zu Mindestversicherungssummen

Der Veranstalter hat nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO den Abschluss von Versicherungen zur Abdeckung gesetzlicher Haftpflichtansprüche mit folgenden Mindestversicherungssummen mit der Bestätigung der Versicherungsgesellschaft nachzuweisen.

  • bei Veranstaltungen mit Kraftwagen und bei gemischten Veranstaltungen 
    • 500.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 EUR),
    • 100.000 EUR für Sachschäden,
    • 20.000 EUR für Vermögensschäden.
  • bei Veranstaltungen mit Motorrädern und Karts
    • 250.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 EUR),
    • 50.000 EUR für Sachschäden,
    • 5.000 EUR für Vermögensschäden.
  • bei Radsportveranstaltungen, anderen Veranstaltungen mit Fahrrädern (z.B. Radrennen, Mannschaftsfahrten, Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen) und sonstigen Veranstaltungen (z.B. Volkswanderungen, Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen betroffen sind),
    • 250.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 EUR),
    • 50.000 EUR für Sachschäden,
    • 5.000 EUR für Vermögensschäden.
  • bei motorsportlichen Veranstaltungen, die auf nicht abgesperrten Straßen stattfinden, für jedes Fahrzeug
    • bei Veranstaltungen mit Kraftwagen 1.000.000 EUR pauschal,
    • bei Veranstaltungen mit Motorrädern und Karts 500.000 EUR pauschal.

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unseren Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter 

https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

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Organisationsbezogene Daten

 

 

Antragsteller vertritt als

Persönliche Daten des/der Verantwortlichen
Angaben zur Veranstaltung


Die maximale Wartezeit des fließenden Verkehrs bei Absperrmaßnahmen durch Polizei oder Feuerwehr sind

Anlagen
Erklärungen

Hinsichtlich der hiermit von mir beantragten Veranstaltung erkläre ich Folgendes:


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