Mo. bis Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle
nach § 45 Abs.6 StVO

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

Hinweis 

Die Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle auf - oder mit Auswirkung für die qualifzierten Straßen (Kreisstraßen, Staatsstraßen, Bundesstraßen) erteilt die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Altötting. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Anordnung die jeweilige Gemeinde.

 

Für den zu bennenden verantwortlichen Bauleiter vor Ort, ist ein gültiger und daher max. fünf Jahre alter Nachweis der Qualifikation nach dem Merkblatt zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS-Schulung) nach der RSA95 (Richtlininen zur Sicherung von Arbeitsstellen) vorzulegen.

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Ihre Daten
1. Angaben zur Arbeitsstelle
Der obengenannte Antragsteller beabsichtigt, im Straßenraum eine Baustelle einzurichten.
Zur Absicherung dieser Arbeitsstelle wird nach § 45 Abs.6 StVO folgende verkehrsrechtliche Anordnung beantragt :

Hinweis:

Dem Antrag ist ein Kartenausschnitt mit eingezeichneter Arbeitsstelle beizufügen.

Zeitliche Angaben

2. Absicherung der Arbeitsstelle
Verantwortlicher für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit ?

Verantwortlicher während der Arbeitszeit

Verantwortlicher nach der Arbeitszeit

Verantwortlicher für die Störbeseitigung der Signalanlage während und nach der Arbeitszeit?

Verantwortlicher während der Arbeitszeit

Verantwortlicher nach der Arbeitszeit

Erklärung (Unterhalt, Haftung)