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Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl in Bayern nach § 40 AwSV

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Antragsgrund
Standort der Anlage
Anlage, Behälter & Rohre
Gefährdungsstufe
Zusammenfassung

Hinweise:

  • Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies dem Landratsamt Altötting mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.
  • Die Anzeigepflicht gilt für alle Anlagen mit unterirdischen Lagerbehältern, in Risikogebieten auch für alle Anlagen mit oberirdischen Lagerbehältern, außerhalb von Risikogebieten für alle Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Lagervolumen.

Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten werden:

  • Bei Anlagen in Risikogebieten nach § 78b WHG muss ein Nachweis, dass keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen hochgeladen werden

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die meisten Online-Dienste der bayerischen Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Mein Unternehmenskonkto (Elster) ist der Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Organisationen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des MUK befüllt.

Sie möchten das Formular im PDF-Format ausfüllen? Hier können Sie den Antrag herunterladen.

Ihre Daten
Was möchten Sie beantragen?

Das voraussichtliche Datum der Inbetriebnahme gibt der Behörde einen Hinweis, wann mit der Vorlage des Prüfberichts des Sachverständigen zu rechnen ist.

Nach AwSV sind Sie nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen. Sie können mit der Anzeige der Stilllegung aber vermeiden, dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen. Beachten Sie auch die Prüfpflicht bei Stilllegung.

Allgemeine Angaben zum Betrieb/Antragsteller

z. B. Vergleichsangebote für Heizungssysteme mit anderen weniger wassergefährdenden Energieträgern (Pellets, Elektroheizung, Flüssiggas, Erdgas etc.)

Ob sich der Anlagenstandort in einem der genannten Gebiete befindet, kann beim Bayer. Landesamt für Umwelt über den Link https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm (Überschwemmungs- und Risikogebiete) und den Link https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_gewaesserbewirtschaftung_ftz/index.html?lang=de&layers=wrrl_vt_1,wrrl_vt_70,wrrl_vt_71&basemap=background2 (Trinkwasserschutzgebiete, ggf. unter Inhalt – Schutzgebiete gem. Anhang IV WRRL – Wasserschutzgebiete anklicken und durch Klick auf Inhalt wieder schließen) abgefragt werden.

Angaben zur Anlage und deren Behälter

Behälter

Behälter im Erdreich sind unterirdisch, Behälter im Gebäude – auch im Keller – oder im Freien oberhalb der Geländeoberkante sind oberirdisch

Eine kommunizierende Verbindung liegt dann vor, wenn die enthaltene Flüssigkeit von einem Behälter in den anderen übertreten kann.

Doppelwandig ist ein Behälter nur, wenn der Zwischenraum zwischen innerem und äußerem Behälter bzw. zwischen Behälterwandung und Leckschutzauskleidung mit einem Leckanzeigesystem überwacht wird. Behälter mit integrierter Auffangwanne/Auffangvorrichtung sind einwandig, die integrierte Auffangwanne/Auffangvorrichtung ist als Rückhalteeinrichtung bei den Angaben zu den Sicherheitseinrichtungen anzugeben.

Angaben zu den Sicherheitseinrichtungen der Anlage
Angaben zu den Rohrleitungen der Anlage
Ermittlung der Gefährdungsstufe der Anlage nach § 39 AwSV

Bei Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail findet keine Verschlüsselung statt.

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Auf der nachfolgenden Seite können Sie Ihren Antrag als PDF herunterladen. 

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Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unseren Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

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