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jutta.wittmann@lra-aoe.de

Bohranzeige Brunnenerstellung
gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz und 
Art. 30 Bayerisches Wassergesetz

Hinweise
Antragsteller/in Bohrfirma
Standort des geplanten Brunnens
Zweck des Vorhabens
Angaben zum Aufschluss/zur Bohrung, Unterlagen
Erklärungen

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Lageplan M = 1:5.000 oder M = 1:1.000 mit Eintragung der/des Bohrpunkte/s
  • Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds mit schematischem Ausbauplan

Das Landratsamt Altötting geht davon aus, dass sämtliche von Ihnen eingereichte elektronische Nachweise dem Original entsprechen und nicht verändert oder manipuliert wurden. Bei Manipulation oder Unechtheit hat das Landratsamt Altötting das Recht, Ihre Anliegen zu Ihrem Nachteil rückwirkend anders zu entscheiden. Bitte bewahren Sie die Originalunterlagen auf, da das Landratsamt Altötting im Zweifelsfall (Unlesbarkeit, Zweifel an Echtheit des Belegs) die Originalbelege anfordern kann.

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Ihre Daten
Grundstückseigentümer/in
Standort des geplanten Brunnens

Eine artesische Quelle ist ein natürlicher Austritt aus einem artesischen (gespannten) Grundwasserleiter. Zu einer solchen Erscheinung kommt es, wenn Grundwasser in einer Senke zwischen zwei Grundwassernichtleitern eingestaut wird. Wenn das Druckniveau des Grundwassers größer als der Abstand zur Erdoberfläche wird, kann es als artesische Quelle zutage treten. Artesische Quellen treten u. a. als Verwerfungsquellen auf. Seen und andere Stillgewässer, die aus artesischen Quellen gespeist sind, sind Formen der Druckwasserseen. Künstlich angebohrte artesische Grundwasserlagen bezeichnet man als artesische Brunnen. Geysire sind keine artesischen Quellen, da hier der Druck nicht durch stehendes Wasser, sondern durch die Volumenänderung beim Erhitzen des Grundwassers entsteht (hydrothermales Druckwasser).

Zweck des Vorhabens

Bei unterschiedlichen Verwendungszwecken geben Sie bitte mehrere Anträge ab.

Angaben zum Aufschluss / zur Bohrung


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