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Verwertung von Bauschutt und Recycling-Baustoffen beim Wegebau und in technischen Bauwerken – Anzeige / Bestätigung

Hinweis

Weiterer Informationen zu den umwelt- und bautechnischen Vorgaben finden Sie in der Abfall-Info Nr. 7 „Merkblatt für den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Weginstandsetzung und zur Wegebefestigung".

 

Gültigkeit dieses Formulars zur Anzeige sowie der Abfall-Info Nr. 7 endet am 31.07.2023.

 

Ab 01.08.2023 tritt die bundesweit gültige Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Hieraus ergeben sich grundlegende Veränderungen für die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen. Gleichzeitig werden zum 01.08.2023 die LAGA M 20 (Verwertung in technischen Bauwerken, 1997) und der RC-Leitfaden durch die EBV ersetzt. Unser Formular wird überarbeitet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fr. Lexa, -713, ingrid.lexa@lra-aoe.de.

 

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter 

https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular im PDF-Format ausfüllen? Hier können Sie den Antrag herunterladen.

Organisationsbezogene Daten
Persönliche Daten
Angaben zur Maßnahme

Bitte begründen Sie hier die Notwendigkeit oder laden diese alternativ hier hoch.

Einbauort

Abstand zu Gewässern
Materialherkunft

Weitere Angaben zur Abbruch-Baustelle

Materialverwertung

Hinweis

In diesem Fall ist vor dem Einbau grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Altötting unter Telefon 08671 502-744. Bitte beachten Sie, dass ggf. weitere Unterlagen zum geplanten Vorhaben einzureichen sind.

 

Der Nachweis der Unbedenklichkeit des Materials ist in Form einer chemischen Analyse durch ein zugelassenes Labor zu erbringen. Die Analyse ist gemäß den Vorgaben im Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken" durchzuführen. Die Probenahme hat durch unabhängiges, qualifiziertes Fachpersonal gemäß der LAGA-Mitteilung 32 "LAGA PN 98 Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen - Stand: Dezember 2001" zu erfolgen.

Hinweis

Der Einbau des Materials darf erst nach Erteilung der entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgen.


Bitte klicken Sie auf "senden", um das Formular an uns zu übermitteln. Dies kann einen Moment dauern, bitte schließen Sie das Fenster nicht.

Auf der nachfolgenden Seite können Sie Ihren Antrag als PDF herunterladen. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail, welche als Eingangsbestätigung dient.