Hinweis
Das Deckblatt dient zusammen mit den Lieferscheinen zur Dokumentation des Einbaus und des Verbleibs von jeglichen mineralischen Ersatzbaustoffen und Gemischen nach der EBV.
Die Dokumentation der Vor- und der Abschlussanzeige ersetzt die Verpflichtung zur Erstellung eines Deckblatts.
Der Lieferschein sowie das Deckblatt können für Bodenmaterial der Klasse 0 – BM-0, Bodenmaterial der Klasse 0* – BM-0*, Bodenmaterial der Klasse F0* – BM-F0*, Baggergut der Klasse 0 – BG-0, Baggergut der Klasse 0* – BG-0*, Baggergut der Klasse F0* – BG-F0*, Gleisschotter der Klasse 0 – GS-0 und Schmelzkammergranulat – SKG entfallen, wenn die Gesamtmenge des Einbaus in ein technisches Bauwerk 200 Tonnen nicht überschreitet.
Das Deckblatt ist durch den Verwender unverzüglich nach Abschluss der Einbaumaßnahme zu unterschreiben und, sofern er nicht selbst Bauherr ist, zusammen mit den Lieferscheinen dem Bauherrn zu übergeben. Der Bauherr hat, sofern er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, das Deckblatt und die Lieferscheine unverzüglich nach Abschluss der gesamten Baumaßnahme dem Grundstückseigentümer zu übergeben.
Hinweis zu Infrastrukturmaßnahmen: Sofern es sich um eine Errichtung, Erweiterung oder Instandhaltung einer Kritischen Infrastruktur (insb. Verlegung eines Erdkabels) handelt, sind das Deckblatt und die Lieferscheine stattdessen dem Betreiber der Kritischen Infrastruktur zu übergeben.
Deckblatt und Lieferscheine sind so lange aufzubewahren, wie der jeweilige Ersatzbaustoff eingebaut ist, und dem Landratsamt Altötting auf Verlangen vorzuzeigen.