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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr

nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Hinweise
Basisdaten
Niederlassungen
Unternehmer
Verkehrsleiter
Fahrzeuge
Anlagen
Zusammenfassung

Hinweise

 

Eine Erlaubnispflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht, wenn ein Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.5 Tonnen betreibt. Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der EU wird eine „Gemeinschaftslizenz" bzw. ,,EU-Lizenz" benötigt. Diese Lizenz kann ebenfalls für den innerdeutschen Verkehr eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-Staaten.

 

NEU: ab 21.05.2022

gilt auch für Unternehmen, die grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t einsetzen, die Genehmigungs- und Lizenzpflicht.

 

Die Erlaubnis / Lizenz-Abschrift ist nicht übertragbar, muss bei jeder Beförderung mitgeführt und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung vorgelegt werden.

 

Keine Erlaubnispflicht nach dem GüKG liegt vor bei: (z. B)

  • Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung,
  • Beförderung von Gütern bei der Durchführung von Verkehrsdiensten der Personenbeförderung (sofern eine entsprechende Personenbeförderungsgenehmigung vorliegt),
  • Beförderung von Milch und Milcherzeugnissen zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer und bei
  • Werkverkehr. Als Werkverkehr wird der Güterverkehr bezeichnet, der für eigene Zwecke eines Unternehmens durchgeführt wird. Dabei müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:
    • die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens sein,
    • die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen oder ihrem Versand vom Unternehmen dienen,
    • die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden, oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist (Arbeitnehmerüberlassung) und
    • die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen; der Hauptzweck des Unternehmens darf nicht die Beförderung von Gütern sein.

Für Werkverkehr besteht somit keine Erlaubnispflicht. Allerdings muss die Werkverkehr betreibende Firma den Werkverkehr beim Bundesamt für Güterverkehr vor Beginn der ersten Beförderung anmelden. Die Außenstelle des Bundesamtes ist in 80797 München, Winzererstr. 52 (Tel. 089 12603-0, www.bag.bund.de).

 

Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 GüKG:

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig.

Diese Erlaubnis gilt nur für Transporte innerhalb des Bundesgebietes und kann höchstens für die Dauer von 10 Jahren erteilt werden. Wird mehr als ein Fahrzeug eingesetzt, muss für jedes weitere Fahrzeug eine Ausfertigung dieser Erlaubnis beantragt und das dafür notwendige Eigenkapital nachgewiesen werden.

 

Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz tatsächlich und dauerhaft in Deutschland hat, erteilt, wenn:

  • der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) zuverlässig sind,
  • der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist.

Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz):

Die Gemeinschaftslizenz wird für Beförderungen aus, in oder durch einen Staat der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt (siehe Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 vom 21.10.2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs). Sie berechtigt auf allen Verkehrsverbindungen für die Wegstrecken im Gebiet der Gemeinschaft zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr.

Diese Lizenz kann höchstens für die Dauer von 10 Jahren erteilt werden. Das Original der Gemeinschaftslizenz verbleibt beim Unternehmer; für jedes eingesetzte Fahrzeug muss eine

beglaubigte Abschrift beantragt und das dafür notwendige Eigenkapital nachgewiesen werden.

Verkehrsleiter:

Durch die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 wurde der sogenannte ,,Verkehrsleiter" eingeführt: Eine verantwortliche Person, die die geforderte Zuverlässigkeit und fachliche Eignung besitzt und die Verkehrstätigkeit des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet. Dies kann entweder der Unternehmer selbst oder eine andere Person sein.

Hinweis: Ein „externer Verkehrsleiter" darf höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen leiten!

Notwendige Unterlagen:

Für das antragstellende Unternehmen/ den antragstellenden Unternehmer:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate) zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Eigenkapitalbescheinigung bzw. Bescheinigung des Abschlußprüfers, der den Jahresabschluß geprüft hat (nicht älter als ein Jahr) oder alternativ die Zusatzbescheinigung
  • Bescheinigung über die fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr
  • Fahrzeugliste
  • ein Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister in beglaubigter Abschrift, wenn eine entsprechende Eintragung besteht

im Original einzureichen:

  • Führungszeugnis(se) und 
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die zur Vertretung ermächtigte Person oder für bereits im Handelsregister eingetragene juristische Personen oder Personenvereinigungen (nicht älter als drei Monate)

Erforderliche Unterlagen, bayernweit: Unterlagen für Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind:

  • der Nachweis der fachlichen Eignung
  • der Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses beim antragstellenden Unternehmer
  • der Nachweis der Vertretungsberechtigung

im Original einzureichen:

  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)

 

Notwendige Unterlagen:

Für das antragstellende Unternehmen/ den antragstellenden Unternehmer:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate) zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Eigenkapitalbescheinigung bzw. Bescheinigung des Abschlußprüfers, der den Jahresabschluß geprüft hat (nicht älter als ein Jahr) oder alternativ die Zusatzbescheinigung
  • Bescheinigung über die fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr
  • Fahrzeugliste
  • ein Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister in beglaubigter Abschrift, wenn eine entsprechende Eintragung besteht

im Original einzureichen:

  • Führungszeugnis(se) und 
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die zur Vertretung ermächtigte Person oder für bereits im Handelsregister eingetragene juristische Personen oder Personenvereinigungen (nicht älter als drei Monate)

Erforderliche Unterlagen, bayernweit: Unterlagen für Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind:

  • der Nachweis der fachlichen Eignung
  • der Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses beim antragstellenden Unternehmer
  • der Nachweis der Vertretungsberechtigung

im Original einzureichen:

  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)

 

Digitales Formular mit Identitätsnachweis absenden

Nutzen Sie die digitalen IDs, um sich nach einmaliger Registrierung bei den Online-Diensten der Behörden auszuweisen. Das Formular wird automatisch mit den Daten befüllt. 

Optional können Sie bei einigen Diensten eine sichere Rückantwort in Ihr Postfach erhalten.

Bei der Anmeldemethode 'Benutzername & Passwort' können wir Sie nicht eindeutig authentifizieren.

Die BayernID können Sie bei vielen Online-Diensten der bayerischen Behörden nutzen.

Die BundID können Sie bei immer mehr Online-Diensten der Behörden bundesweit nutzen.

Mein Unternehmenskonkto (MUK) ist der Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Organisationen.


Digitales Formular ohne Identitätsnachweis absenden

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich zu authentifizieren?

PDF-Formular

Sie möchten das Formular im PDF-Format ausfüllen?

Hier finden Sie den Antrag zum herunterladen.

Sollten Sie bereits eine Erlaubnis oder eine Lizenz besitzen und Abschriften für weitere Fahrzeuge benötigen, können Sie folgenden Antrag verwenden:

Antrag auf Erteilung weiterer Abschriften für bestehende Erlaubnis oder Lizenz

Ihre Daten

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Unternehmen

Antragsteller

Dieser Antrag kann nur in der Funktion des Unternehmers abgesendet werden. 

Bei der digitale Bestätigung erhält der Unternehmer eine E-Mail mit Link für die Bestätigung. Für dieses Formular muss sich zu Beginn authentifziert (BayernID/BundID/MUK) werden.

Niederlassungen

Ort der Niederlassung

+ = 00

Ort der Niederlassung

Weitere Niederlassungen

Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft (geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer)

Anschrift

Anschrift

Bitte bei einer Gesellschaft die weiteren vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft die Miterben, bei einem Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter angeben.

Angaben über den Verkehrsleiter

Anschrift

Anzahl der Fahrzeuge
Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien
Anlagen zum Unternehmen/Unternehmer

Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit

Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigung sind auszufüllen von einer zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen genannte Person oder Gesellschaft (§ 3 StBerG) oder des Kreditinstituts.

Anlagen zum Verkehrsleiter

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im Original nach: 

Unternehmer:

  • ein Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister in beglaubigter Abschrift, wenn eine entsprechende Eintragung besteht
  • der Nachweis der Vertretungsberechtigung; ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die zur Vertretung ermächtigte Person oder für bereits im Handelsregister eingetragene juristische Personen oder Personenvereinigungen (nicht älter als drei Monate)

Verkehrsleiter:

  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)

Bei Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail findet keine Verschlüsselung statt.

Bitte klicken Sie auf "senden", um das Formular an uns zu übermitteln. Dies kann einen Moment dauern, bitte schließen Sie das Fenster nicht.

Auf der nachfolgenden Seite können Sie Ihren Antrag als PDF herunterladen. 

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Auf der nachfolgenden Seite können Sie Ihren Antrag als PDF herunterladen. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail, welche als Eingangsbestätigung dient.

Ablage der Dokumente in einen Vorgang

Vorgang

Laut Skript bis zu 10 Detailfelder möglich:

Der Detailfeldname in Camunda ist der Feldschlüssel in KomX

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Dokumente

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Laut Skript bis zu 5 Detailfelder möglich:

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Informationen für die Fertigmeldung über komXflow

nur eines dieser Feld ausfüllen und in den Prozess übertragen lassen

Optional: zwei individuell definierbare Felder

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