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Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

(Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen)

Grundstücksdaten
Antragsteller
Eigentümer
Erklärung

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf Informationsblättern, aufgelistet nach Fachbereichen/ Themen, unter 

https://www.lra-aoe.de/buergerservice/online-dienstleistungen/.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Grundstücksdaten
Antragsteller

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat


Persönliche Daten


Adressdaten


Kontaktdaten

Grundstückseigentümer

Persönliche Daten


Adressdaten


Kontaktdaten

Erklärung:

 

Bei den im Altlastenkataster als Altlastenverdachtsflächen erfassten Grundstücken handelt es sich um Flächen, für  die zum Teil noch keine gesicherten Daten/Untersuchungen vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Gefahrenverdacht z.B. aufgrund der Ergebnisse einer Bodenuntersuchung nicht bestätigt.

 

Informationen über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gelten in der Regel als personenbezogene Daten und unterliegen damit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte können daher nur den Grundstückseigentümern und den von diesen bevollmächtigten Personen erteilt werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Altlastenkataster keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine Altlastenfreiheit nicht garantiert werden kann.

 

Hiermit beantrage/n ich/wir eine Auskunft aus dem Altlastenkataster für genannte/s Grundstück/e.


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